Jahreshauptversammlung 2013

Vorstandschaft bestätigt - Zuschauertribüne überprüft

Bei der Jahresversammlung des Mitterfelser Burgtheatervereins wurde die bisherige Vorstandschaft mit Vorsitzendem Sepp Simmel einstimmig wiedergewählt. Neben den Neuwahlen wurde auch über aktuell anstehende Aktivitäten und Probleme diskutiert.

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Verkaufs- und Aufführungsbedingungen

Verkaufs- und Aufführungsbedingungen

  1. Reservierungen sind leider aus technischen Gründen nur bedingt möglich. Die Bestellung und der Kauf von Karten erfolgt ausschließlich über Internet (okticket.de) oder die zugehörigen Vorverkaufsstellen.
  2. Schriftliche Reservierungen, Reservierungen per Fax oder E-Mail werden jederzeit angenommen – jedoch erst mit Beginn des Vorverkaufs in der Reihenfolge des Einganges bearbeitet. Eine schriftliche Reservierung kann erst als definitive Reservierung verstanden werden, wenn vom Burgtheater eine Bestätigung bekanntgegeben wird.
  3. Übersendet das Theater dem Käufer Eintrittskarten, so trägt der Käufer das Versandrisiko und die Versandkosten. Der Burgtheaterverein Mitterfels ist bei Verlust nicht verpflichtet Ersatz zu leisten. Wenn der Käufer nachweist oder glaubhaft macht, welche Karte er erworben hat, kann dem Besucher eine Ersatzkarte ausgestellt werden. Der Inhaber einer Originalkarte hat den Vorrang vor dem Besitzer der Ersatzkarte. Das Theater ist hierbei nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob der Inhaber der Originalkarte diese rechtmäßig besitzt. Der Besitzer der Ersatzkarte hat weder Anspruch auf Zuweisung eines anderen Platzes noch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Für Mehraufwand, wenn eine Zusendung nicht zustellbar ist, oder die Annahme verweigert wird, erhebt das Theater eine Kostenpauschale in Höhe von 50 % des Auftragswertes.
  4. Die Eintrittskarte ist beim Einlass vorzuzeigen und der Einlass erfolgt nur nach Kontrolle des aufgedruckten Barcodes. Jede Eintrittskarte berechtigt eine Person zum Besuch einer Aufführung.
  5. Gekaufte Karten können nicht zurückgenommen oder umgetauscht werden. Für teilweise oder vollständig versäumte Vorstellungen – gleich aus welchem Grund – wird kein Ersatz geleistet.
  6. Wir verwenden Ihre Telefonnummer ausschließlich um Sie über Vorstellungsabsagen zu informieren oder Ihre Kartenreservierung zu klären.
  7. Das Theater behält sich vor, aus technischen oder aus künstlerischen Gründen Platz- und/oder Besetzungsänderungen vorzunehmen. In beiden Fällen besteht kein Rückgaberecht von Eintrittskarten.
  8. Bei Abbruch einer Veranstaltung nach mehr als 45 min. Spieldauer besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittspreises. Sollte es wegen Schlechtwetters und Gefahr für die Zuschauer aber trotzdem zu einem Spielabbruch vor diesem Zeitpunkt kommen, so wird der Wiederholungstermin am Abend der betroffenen Veranstaltung und auf unserer Internetseite bekanntgegeben. Eine ev. erforderliche Rückgabe der Eintrittskarte kann in diesem Falle nur an der Abendkasse mit Angabe der Kontonummer erfolgen, der Betrag abzgl. einer Bearbeitungsgebühr wird innerhalb 14 Tagen überwiesen (der Betrag wird nicht bar ausbezahlt!).
  9. Zu spät kommende Besucher verlieren Anspruch auf ihren gebuchten Platz. Nach Beginn der Vorstellung können sie aus Sicherheitsgründen und im Interesse der mitwirkenden Künstler und der anderen Besucher an einem störungsfreien Ablauf der Aufführung erst zu einem vom zuständigen Personal festgelegten Zeitpunkt eingelassen werden (z. B. in der Pause). Bei Vorstellungen ohne Pause kann es auch sein, dass nach Beginn der Vorstellung zu keinem Zeitpunkt mehr Einlass möglich ist. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Den Anweisungen des Einlassperson als bezüglich des Einlasszeitpunktes wie auch des Platzes ist Folge zu leisten.
  10. Gefährliche Gegenstände, Flaschen und Gläser, sowie Speisen dürfen bei keiner Veranstaltung mitgebracht werden.
  11. Das Rauchen ist in den vom Burgtheaterverein Mitterfels genutzten Räumen und auf der Zuschauertribüne nicht gestattet.
  12. Bild- (Film, Video etc.) und/ oder Tonaufnahmen sowie Übertragungen sind aus urheberrechtlichen Gründen untersagt. Zuwiderhandlungen können Schadensersatzansprüche auslösen. Das Fotografieren ist auch aus Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher nicht erlaubt. Bei Zuwiderhandlungen ist das Einlasspersonal berechtigt, die Aufzeichnungsgeräte sowie Kameras, unter Ausschluss der Haftung, einzuziehen und bis zum Schluss der Aufführung einzubehalten. Gegebenenfalls kann der Besucher vom Besuch der Aufführung ausgeschlossen werden. Aufzeichnungsmaterial jeder Art, auf dem Teile der Aufführung festgehalten sind, werden vom Theater eingezogen und verwahrt. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der vorherigen Löschung der Aufzeichnungen zugestimmt hat. Für den Fall, dass während einer öffentlichen Vorstellung Bild- und/ oder Tonaufnahmen von dazu berechtigten Personen durchgeführt werden, erklären sich die Besucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild und/ oder Wort aufgenommen werden und diese Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung veröffentlicht bzw. verwertet werden dürfen.
  13. Schadensersatzansprüche gegen das Theater sind ausgeschlossen, außer wegen Sach- und Körperschäden, sofern das Theater vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Das Theater übernimmt keine Haftung für mitgeführte Gegenstände.
  14. Die Webseiten des Theaters wurden nach bestem Wissen erstellt und gewissenhaft getestet. Dennoch kann keine Haftung übernommen werden, dass die Funktionen auf ihnen fehlerlos sind, dass Fehler behoben werden oder dass die Webseiten bzw. der jeweilige Server frei von Viren oder anderen schädigenden Programmen, Funktionen o.ä. sind. Der Zugang und die Benutzung der Inhalte der Webseiten geschehen in der alleinigen Verantwortung des Benutzers.
  15. Die personenbezogenen Daten des Eintrittskartenkäufers werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt. Das Theater ist berechtigt, die Daten an natürliche oder juristische Personen weiterzugeben, sofern diese den Kartenverkaufsvertrag durchführen und durch das Theater mit dem Kartenvertrieb beauftragt worden sind. Gleiches gilt für die Weitergabe an andere Theater, sofern der Kartenverkaufsvertrag ein gemeinsames Angebot dieser Theater unter Beteiligung des Theater Regensburg darstellen sollte. Dritte im vorgenannten Sinne werden vom Theater auf die Einhaltung des Datenschutzrechts verpflichtet. Der Kunde willigt hierin mit Abschluss des Eintrittskartenkaufs ein.
  16. Es gilt deutsches Recht.
  17. Gerichtsstand ist Straubing, soweit der Käufer Vollkaufmann ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.

Gut leben in Mitterfels: Über das Anspruchsdenken des Burgtheatervereins

alt„Ich schlüpfe gern mal in eine ganz andere Rolle“ – Sepp Simmel über das Anspruchsdenken des Burgtheatervereins, den er seit 2007 führt  

 

 

Theater gespielt wurde im Markt Mitterfels schon immer. Aber im Lauf der Jahre schlief die Begeisterung etwas ein. Bis im Jahre 2000 die Sanierung der Burganlage abgeschlossen war und der damalige Bürgermeister Werner Lang die Idee hatte: "Hier sollten wir Freilichttheater spielen."

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Wallfahrt zum Bogenberg

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Frühmorgens am Pfingstmontag machte sich eine kleine Gruppe aus Schauspielern und Mitwirkenden auf den Weg zur Gottesmutter vom Bogenberg um für gutes Theaterwetter zu bitten. Gestärkt mit einem Weißwurstfrühstück, vorbereitet von Rosi Kräh, machte man sich auf den rd. 9 km langen Weg von Unterhartberg nach Bogen. Bei schönem Wanderwetter war die Wegstrecke schnell bewältigt und nach dem Besuch des Gottesdienstes auf dem Bogenberg ging es mit Fahrgemeinschaften wieder nach Hause.

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Jahreshauptversammlung 2011

Jahreshauptversammlung 2011 im Gasthof "Friedenseiche"

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